Amtsgericht Düsseldorf

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Betreuungs- und Vormundschaftsabteilungen

Aufgaben und Informationen zu den Betreuungs- und Vormundschaftsabteilungen
Bei den Amtsgerichten werden Abteilungen für Betreuungs- und Vormundschaftssachen gebildet.
Die Betreuungs- und Vormundschaftsabteilungen des Amtsgerichts Düsseldorf sind unter anderem zuständig für:
  • Einrichtung und Überprüfung von Betreuungen
  • Einrichtung und Überprüfung von Vormundschaften
  • Entscheidungen, die im Zusammenhang mit einer Zwangsvollstreckung aufgrund eines vollstreckbaren Titels auf Herausgabe von unselbstständigen Personen (mit Ausnahme von Kindern) notwendig werden
  • Bearbeitung der Anträge, welche die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung aufgrund des Bundesgesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen und aufgrund des PsychKG sowie des Infektionsschutzgesetztes betreffen, ausgenommen sind die Entscheidungen über Abschiebungshaft nach dem Ausländergesetz vom 28.04.1965
  • Standesamtssachen – zentral für den Landgerichtsbezirk Düsseldorf -
  • Bearbeitung von Verfahren nach dem Transsexuellengesetz – zentral für den Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf -
  • Annahme als Kind
  • Anerkennung oder Wirksamkeitsfeststellung ausländischer Adoptionsentscheidungen doc (21 KB)– zentral für den Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf -
  • Adoptionen mit auslandsrechtlichem Bezug - zentral für den Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf -
  • Entscheidung über die Kosten der Unterbringung nach § 32 Absatz 4 PsychKG
  • Entscheidung über Anträge auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung von Urkunden, die von Jugendämtern gemäß § 60 KJHG errichtet worden sind sowie über Einwendungen, die die Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel betreffen und sonstige Anträge hierzu
  • Aufnahme von Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft (§ 62 Absatz 1 Ziffer 1 BeurkG in Verbindung mit §§ 1592 ff. BGB)

 



 

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