Amtsgericht Düsseldorf

Startseite | Übersicht | Impressum |

Familienabteilungen

Aufgaben und Informationen zur Familienabteilung
Bei den Amtsgerichten werden Abteilungen für Familiensachen (Familiengerichte) gebildet.
In die Zuständigkeit der Familiengerichte fallen insbesondere:
  • Verfahren auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung einer Ehe
  • Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe
  • Verfahren auf Herstellung des ehelichen Lebens
  • Übertragung von Angelegenheiten der elterlichen Sorge auf die Pflegeperson
  • Unterstützung der Eltern bei der Ausübung der Personensorge
  • Gefährdung des Kindeswohls
  • elterliche Sorge bei Getrenntleben oder nach Scheidung
  • Abänderung der elterlichen Sorge
  • Ruhen der elterlichen Sorge
  • Verfahren über die Regelung des Umgangs mit einem Kind
  • Verfahren über die Herausgabe eines Kindes, für das die elterliche Sorge besteht
  • Streitigkeiten, welche die durch Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht betreffen
  • Streitigkeiten, welche die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht betreffen
  • Verfahren, die den Versorgungsausgleich betreffen
  • Verfahren über die Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat
  • Streitigkeiten über Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht
  • Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kindes-Verhältnisses
  • Feststellung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft
  • Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes
  • Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft
  • Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz

 



 

© Der Präsident des Amtsgerichts Düsseldorf, 2012