Bei der Hinterlegungsstelle werden Geld, Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie Kostbarkeiten angenommen. Grundsätzlich kann die Hinterlegung erfolgen, wenn ein Hinterlegungsgrund vorliegt.
Folgende Hinterlegungsgründe (Verfahren) sind unter anderem denkbar:
- Durchführung der Zwangsvollstreckung
- Abwendung der Zwangsvollstreckung
- Einstellung der Zwangsvollstreckung
- Kaution in Strafsachen zur Abwendung der Untersuchungshaft
- Annahmeverzug § 372 BGB
- Gläubigerunsicherheit (mehrere Gläubiger verlangen zum Beispiel die Zahlung der Miete)
- zugunsten der unbekannten Erben
- im Verteilungsverfahren
- im Zwangsversteigerungsverfahren
Achtung! Abweichende Bankverbindung für Hinterlegungen:
Alleinige Hinterlegungskasse für die Justiz in Nordrhein-Westfalen ist die
Oberjustizkasse Hamm
BLZ 440 000 00, Deutsche Bundesbank, Filiale Dortmund
Kontonummer 410 015 10
Geben Sie bitte als Verwendungszweck Amtsgericht Düsseldorf und Ihr Hinterlegungsaktenzeichen an.
(zum Beispiel: Amtsgericht Düsseldorf, 4 HL ... )