InhaltInsolvenzabteilungenAufgaben und Informationen der Insolvenzabteilungen
Das Insolvenzrecht ist in der am 01.01.1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Die Insolvenzordnung hat das frühere Konkursverfahren abgelöst.
Die Ziele des Insolvenzverfahrens sind insbesondere
Als Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Düsseldorf für den gesamten Landgerichtsbezirk Düsseldorf zuständig, also für die Amtsgerichte Düsseldorf, Neuss, Langenfeld und Ratingen. Weitere Informationen über Insolvenzbekanntmachungen erhalten Sie auf der Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de Informationen zur Aufnahme in die Vorauswahlliste für InsolvenzverwalterBewerber um die Aufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter werden gebeten, ihre Bewerbung schriftlich beim Amtsgericht Düsseldorf einzureichen und den vollständig ausgefüllten Bewerberfragebogen
Nach Auswertung des Fragebogens erhalten Sie weitere Nachricht. Gegebenenfalls werden Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass mit der Aufnahme in die Liste kein Anspruch auf Bestellung verbunden ist. Eine etwaige erste Bestellung beim Insolvenzgericht Düsseldorf sowie der Umfang der Beauftragung werden mitbestimmt durch die Entwicklung der Zahl der Antragseingänge und der damit verbundenen Eröffnungen.
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Zusätzliche InformationenDokumente und Anträge
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© Der Präsident des Amtsgerichts Düsseldorf, 2012