Amtsgericht Düsseldorf

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Insolvenzabteilungen

Aufgaben und Informationen der Insolvenzabteilungen
Das Insolvenzrecht ist in der am 01.01.1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Die Insolvenzordnung hat das frühere Konkursverfahren abgelöst.
Die Ziele des Insolvenzverfahrens sind insbesondere
  • die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger eines Schuldners, indem das Vermögen des Schuldners verwertet wird (durch Fortführung, Sanierung, übertragende Sanierung oder Liquidation) und der Erlös an die Gläubiger verteilt oder, sofern der Schuldner nicht Verbraucher ist, in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung getroffen wird,
  • die Befreiung eines redlichen Schuldners, falls er eine natürliche Person ist, von seinen restlichen Verbindlichkeiten.

Als Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Düsseldorf für den gesamten Landgerichtsbezirk Düsseldorf zuständig, also für die Amtsgerichte Düsseldorf, Neuss, Langenfeld und Ratingen.

Weitere Informationen über Insolvenzbekanntmachungen erhalten Sie auf der Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de externer Link, öffnet neues Browserfenster.

Informationen zur Aufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter

Bewerber um die Aufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter werden gebeten, ihre Bewerbung schriftlich beim Amtsgericht Düsseldorf einzureichen und den vollständig ausgefüllten Bewerberfragebogen pdf (32 KB) beizufügen.

Grundsätzlich werden nur solche Bewerber in die Vorauswahlliste beim Amtsgericht Düsseldorf aufgenommen, die nachfolgende Mindestkriterien erfüllen:
  • Sachlich und personell vollständig ausgestattetes Büro im hiesigen Landgerichtsbezirk
  • Mindestens 5-jährige Erfahrung in der selbständigen Abwicklung von Insolvenzen
  • Führung von Anderkonten für die einzelnen Verfahren
  • Bestehen einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung über mindestens 1,5 Million Euro je Schadenfall
  • geordnete Vermögensverhältnisse
  • keine Vorstrafen und laufende Ermittlungsverfahren
  • nahezu ausschließliche Tätigkeit im Rahmen der Insolvenzverwaltung

Nach Auswertung des Fragebogens erhalten Sie weitere Nachricht. Gegebenenfalls werden Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass mit der Aufnahme in die Liste kein Anspruch auf Bestellung verbunden ist. Eine etwaige erste Bestellung beim Insolvenzgericht Düsseldorf sowie der Umfang der Beauftragung werden mitbestimmt durch die Entwicklung der Zahl der Antragseingänge und der damit verbundenen Eröffnungen.

 



 

Dokumente und Anträge

© Der Präsident des Amtsgerichts Düsseldorf, 2012