Das Nachlassgericht Düsseldorf bearbeitet die Nachlasssachen derjenigen verstorbenen Personen, die ihren letzten Wohnsitz in der Landeshauptstadt Düsseldorf hatten.
Beim Nachlassgericht kann man
- letztwillige Verfügungen (Testamente oder Erbverträge) in die amtliche Verwahrung geben.
- Testamente oder Erbverträge abliefern, damit sie eröffnet werden können. (Dazu sind Sie verpflichtet, wenn jemand verstorben ist, dessen Testament Sie in Besitz haben. Wenn möglich, soll die Sterbeurkunde vorgelegt werden. Man bekommt sie beim Standesamt.)
- Erbscheine beantragen (Dabei müssen Personenstandsurkunden –zum Beispiel Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden- vorgelegt werden. Sie befinden sich häufig im Familienstammbuch des Erblassers. Am besten bringen Sie es gleich beim ersten Besuch des Nachlassgerichts mit.).
- Testamentsvollstreckerzeugnisse beantragen.
- Erbschaften ausschlagen.
- Nachlassverwaltung beantragen.
- anfragen, ob dem Nachlassgericht Erben eines Verstorbenen bekannt sind, wenn man daran ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht.
Bei jeder Antragstellung soll ein gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) vorgelegt werden. Seit dem 01.01.2012 ist bei einem Antrag auf Hinterlegung eines Testamentes die Angabe des Geburtsstandesamtes sowie der Geburtsregisternummer erforderlich. Diese kann Ihrer Geburtsurkunde oder gegebenenfalls Ihrer Heiratsurkunde entnommen werden.