Amtsgericht Düsseldorf

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Straf- und Bußgeldabteilungen

Aufgaben und Informationen der Straf- und Bußgeldabteilungen
Bei den Amtsgerichten sind Straf- und Bußgeldabteilungen eingerichtet.

I. Strafabteilung

Das Strafverfahren wird durch die Strafprozessordnung geregelt. Es wird wie folgt unterteilt:
  • Strafsachen gegen Erwachsene
  • Strafsachen gegen Jugendliche (14 - 17 Jahre)
  • Strafsachen gegen Heranwachsende (18 - 21 Jahre)
Es werden folgende Verfahren bearbeitet:
  • Strafbefehle und Anklagen durch einen Einzelrichter
  • Anklagen durch ein Schöffengericht
  • Strafbefehle und Anklagen durch einen Jugendrichter 
  • Anklagen durch ein Jugendschöffengericht
  • Anträge auf Haftentscheidung und -fortdauer 
  • kommissarische Vernehmungen durch einen Richter 
  • sonstige richterliche Tätigkeiten (vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Durchsuchungsanordnungen, telefonische Überwachung usw.)
  • Bewährungsüberwachungen anderer Gerichte 
  • Akteneinsicht in der Geschäftsstelle
  • Vollstreckung von Freizeitarresten, Überwachung der Ableistung von Sozialarbeitsstunden

II. Bußgeldabteilung

In dieser Abteilung werden folgende Verfahren bearbeitet:
  • Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz
  • Bußgeldverfahren nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
  • Erzwingungshaftsachen (bei Nichtzahlung von Bußgeldbescheiden)

 



 

© Der Präsident des Amtsgerichts Düsseldorf, 2012