Bei den Amtsgerichten sind Straf- und Bußgeldabteilungen eingerichtet.
I. Strafabteilung
Das Strafverfahren wird durch die Strafprozessordnung geregelt. Es wird wie folgt unterteilt:
- Strafsachen gegen Erwachsene
- Strafsachen gegen Jugendliche (14 - 17 Jahre)
- Strafsachen gegen Heranwachsende (18 - 21 Jahre)
Es werden folgende Verfahren bearbeitet:
- Strafbefehle und Anklagen durch einen Einzelrichter
- Anklagen durch ein Schöffengericht
- Strafbefehle und Anklagen durch einen Jugendrichter
- Anklagen durch ein Jugendschöffengericht
- Anträge auf Haftentscheidung und -fortdauer
- kommissarische Vernehmungen durch einen Richter
- sonstige richterliche Tätigkeiten (vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Durchsuchungsanordnungen, telefonische Überwachung usw.)
- Bewährungsüberwachungen anderer Gerichte
- Akteneinsicht in der Geschäftsstelle
- Vollstreckung von Freizeitarresten, Überwachung der Ableistung von Sozialarbeitsstunden
II. Bußgeldabteilung
In dieser Abteilung werden folgende Verfahren bearbeitet:
- Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz
- Bußgeldverfahren nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
- Erzwingungshaftsachen (bei Nichtzahlung von Bußgeldbescheiden)