Amtsgericht Düsseldorf

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Zivilabteilungen

Aufgaben und Informationen der Zivilabteilungen

Der Zivilprozess ist ein in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregeltes Gerichtsverfahren, das dazu dient, privatrechtliche Ansprüche festzustellen und durchzusetzen.

Bei den Amtsgerichten werden Abteilungen für Zivilprozesssachen gebildet.

In die Zuständigkeit fallen:
Alle Rechtsstreitigkeiten (Klagen) bis zu einem Streitwert von 5.000,00 Euro mit Ausnahme von:
  • Ansprüchen, die auf Grund der Beamtengesetze gegen den Fiskus erhoben werden;

  • Ansprüche gegen Richter und Beamte wegen Überschreitung ihrer amtlichen Befugnisse oder wegen pflichtwidriger Unterlassung von Amtshandlungen;

  • Schadensersatzansprüche auf Grund falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen,

für die ausschließlich das Landgericht zuständig ist.

Unabhängig vom Streitwert (ausschließliche Zuständigkeit):
  • Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum

  • Aufgebotsverfahren

Zur Sicherung von Beweisen kann ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet werden, und zwar beim Amtsgericht bis zu einer Wertgrenze von 5.000,00 Euro.

 



 

© Der Präsident des Amtsgerichts Düsseldorf, 2012