InhaltZwangsvollstreckungsabteilungenAufgaben und Informationen der Zwangsvollstreckungsabteilungen
Für die Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen ist der Gerichtsvollzieher zuständig (siehe Stichwort Gerichtsvollzieherverteilerstelle). Daneben gibt es aber am Amtsgericht auch die Zwangsvollstreckungsabteilung, die die sonstigen Gläubigeranträge im Bereich der Mobiliarvollstreckung bearbeitet. Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen setzen einen Gläuberantrag voraus, mit dem die Vollstreckungsvoraussetzungen nachgewiesen werden müssen. Die wichtigsten Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts betreffen
Nähere Informationen zu Thema "Vollsteckungsschutzmöglichkeiten" erhalten Sie auf der Internetseite von Justiz-Online. ![]() SchuldnerverzeichnisDes weiteren führt das Gericht das Schuldnerverzeichnis, aus dem jedermann Auskunft beantragen kann. Darin sind alle Haftbefehle und abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen für jeweils drei Jahre eingetragen. Anträge auf vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis sind möglich:
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Zusätzliche InformationenDokumente und Anträge |
© Der Präsident des Amtsgerichts Düsseldorf, 2012