InhaltGerichtsvollzieherverteilerstelleAufgaben und Informationen zur Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Beim Amtsgericht Düsseldorf sind derzeit 47 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher im Einsatz für
Jeder Gläubiger, der einen Vollstreckungstitel erwirkt hat, kann den Gerichtsvollzieher mit der Durchführung der Mobiliarvollstreckung (siehe oben) beauftragen. Zuständig ist immer ein Gerichtsvollzieher am Amtsgericht des Wohnsitzes des Schuldners. Der räumliche Wirkungskreis bestimmt sich nach dem zugewiesenen Gerichtsvollzieherbezirk. Die jeweils zuständigen Namen, Anschriften und Sprechzeiten der Gerichtsvollzieher erfahren Sie bei der im Amtsgericht Düsseldorf eingerichteten
Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle
Zimmer 4.300 im 4. Obergeschoss oder telefonisch unter 0211 8306-43000 Alternativ können Sie hier auch selbst den zuständigen Gerichtsvollzieher ermitteln.
Aufträge zur Zwangsvollstreckung und Zustellung sowie Anträge auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung und Anderes mehr richten Sie bitte an: Amtsgericht Düsseldorf
- Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle - Postfach 10 34 37 40402 Düsseldorf In der Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle werden alle eingehenden Schreiben zunächst nach Gerichtsvollzieherbezirk sortiert, registriert und an den jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet. Eine direkte Übersendung an den Gerichtsvollzieher kann in einigen Fällen (Urlaub, Krankheit) zu erheblichen Verzögerungen führen, die vermeidbar sind, wenn die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle beim Amtsgericht Düsseldorf in Anspruch genommen wird. Die direkte Auftragserteilung an den jeweiligen Gerichtsvollzieher ist deshalb nur nach vorheriger telefonischer Absprache mit diesem ratsam! Wie erfolgt die Auftragserteilung? Welche Unterlagen sind dem Gerichtsvollzieher vorzulegen?
Hier finden Sie den entsprechende Antrag Bitte beachten Sie, dass Auskünfte über laufende Aufträge nur der Gerichtsvollzieher erteilt, der den Auftrag übernommen hat und bearbeitet. VersteigerungenWas? Pfandstücke, Räumungsgut und ähnliches. Wo? In der Pfandkammer des jeweiligen Gerichtsvollziehers. Wann? Je nach Bedarf einmal pro Monat. Die Termine werden vorher in der Tagespresse (Rheinische Post, Westdeutsche Zeitung) bekannt gegeben. Auskünfte über eingelagerte Sachen erteilt nur der zuständige Gerichtsvollzieher.
Im Zwangsversteigerungsportal
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Zusätzliche InformationenDokumente und Anträge
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