Wenn Sie im Bezirk des Amtsgerichts Düsseldorf wohnen, können Sie hier den Austritt aus einer Kirche (Konfession) erklären. Diese Erklärung kann nur von Ihnen persönlich abgegeben werden, nicht aber durch einen Vertreter.
Für Minderjährige unter 14 Jahren müssen alle gesetzlichen Vertreter den Austritt erklären; Minderjährige zwischen 12 und 14 Jahren müssen zusätzlich der Austrittserklärung persönlich zustimmen.
Hinweis:
Bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis und, wenn Sie verheiratet sind, auch das genaue Heiratsdatum (gegebenenfalls zu entnehmen aus dem Familienstammbuch) mit.
Seit dem 07.07.2006 ist für die jede Erklärung des Kirchenaustritts ein Gebührenvorschuss in Höhe von 30,00 € zu zahlen. Diesen sollten Sie an der Zahlstelle in der 1. Etage auf Zimmer 1.336 entrichten, bevor Sie zum Kirchenaustritt auf Zimmer E 300.4 im Erdgeschoss erscheinen.