Amtsgericht Düsseldorf

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Informationen für Menschen mit Behinderung

Hinweise zur barrierefreien Nutzung des Amtsgerichts und Landgerichts Düsseldorf

Im Folgenden finden Sie Hinweise auf die beim Amtsgericht und Landgericht Düsseldorf vorhandenen Hilfen für den barrierefreien Zugang.

Behindertenparkplatz

In der Tiefgarage des Amtsgerichts und Landgerichts Düsseldorf befinden sich Behindertenparkplätze. Die Tiefgarage kann über die Aufzüge in den Treppenhäusern A und C verlassen bzw. erreicht werden. Der kürzeste Weg zum Eingang in das Gerichtsgebäude führt über das Treppenhauses A.

Öffentliche Verkehrsmittel

Die U-Bahn-Haltestelle „Oberbilker Markt“ ist mit Aufzügen versehen und über den Ein-/Ausgang auf dem Oberbilker Markt barrierefrei erschlossen.

Zugang zum Gebäude

Den Eingang des Amtsgerichts und Landgerichts Düsseldorf können Sie ebenerdig erreichen. Die Durchführung der Zutrittskontrollen erfolgt über mehrere Sicherheitsschleusen. Bitte seien Sie rechtzeitig am Gericht und berücksichtigen Sie etwaige Wartezeiten durch die Kontrollen.

Für Rollstuhl- und Rollatorfahrer sowie Personen mit Kinderwagen gibt es eine gesonderte Sicherheitsschleuse mit einer angemessenen Durchfahrtsbreite. Bitte betätigen Sie den an einer Informationsstele befindlichen Rufknopf für den Zugang zur Schleuse. Über die Gegensprechanlage sind Sie direkt mit dem Kontrollraum verbunden. Ein/e Wachtmeister/in wird sich Ihrer annehmen.

Diese Sicherheitsschleuse dient gleichzeitig als Ausgang für Rollstuhl- und Rollatorfahrer sowie Personen mit Kinderwagen.

Aufzug

In der Eingangshalle befinden sich zwei Doppelaufzüge, über die Sie jede Etage des Gebäudes barrierefrei erreichen können. Die Drucktasten dieser Aufzüge sind taktil ausgeführt. Die Bedienung ist vom Rollstuhl aus möglich. Die Etagen werden zur Orientierung angesagt.

Infotheke

In der Eingangshalle befindet sich eine Infotheke. Dort erhalten Sie Auskünfte und Informationen durch unser Personal.

Die Infotheke ist mit einer fest installierten Höranlage ausgestattet.

Wegeleitsystem

In den einzelnen Etagen sind in der Nähe der Doppelaufzüge taktile kontrastreiche Übersichtstafeln angeordnet.

Beschilderung

Die Tür- und Saalbeschilderungen sind in erhabener lateinischer Schrift mit arabischen Zahlen ausgeführt.

Sanitäre Einrichtungen

Im Erdgeschoss befinden sich zwei Behindertentoiletten (hinter der Infotheke und im Flur vor dem Eingang zur Kantine). Die Behindertentoilette hinter der Infotheke ist für Rollstuhlfahrer/rinnen nur eingeschränkt anfahrbar. Jede weitere Etage verfügt im Gebäudekern über eine Behindertentoilette. Die Behindertentoilette in der zweiten Etage ist mit einem elektrisch höhenverstellbaren WC ausgestattet. Die Behindertentoilette in der vierten Etage verfügt neben einem Toilettensitz mit eingebauter Duschvorrichtung, über eine Pflegeliege und eine Körperdusche.

Für die Benutzung der Behindertentoiletten ist kein Euro-Schlüssel erforderlich.

Die Behindertentoiletten sind im Wegeleitsystem gesondert ausgeschildert.

Kantine

Die Kantine befindet sich im Erdgeschoss und ist barrierefrei zu erreichen.

Sitzungssäle

Die Strafsitzungssäle E.111, E.115, E.116, E.122, E.119, E.122, E.123, E.127, E.131, E.137, 1.109, 1.111, 1.113, 1.115, 1.117 und 1.120 sind mit fest installierten Höranlagen ausgestattet, die es Menschen mit Hörbehinderungen gestattet, entweder mit dem eigenen Hörgerät oder mit einem an der Infotheke erhältlichen Kopfhörer die Verständlichkeit des gesprochenen Wortes zu verbessern.

Für alle weiteren Sitzungssäle steht eine mobile Höranlage bereit.

Bestehen besondere Umstände, die darüber hinaus eine Hilfestellung durch Mitarbeiter/innen der Gerichte erfordern, wird gebeten, rechtzeitig vor dem Termin/Besuch mit der Infotheke (0211 8306-62142) fernmündlich Kontakt aufzunehmen.


 

© Der Präsident des Amtsgerichts Düsseldorf, 2012