InhaltSchiedsämter und StreitschlichtungseinrichtungenMuss ich klagen oder habe ich auch andere Möglichkeiten, einen Streit beizulegen?Nicht immer muss eine Klage bei Gericht eingereicht werden. Bestimmte Streitigkeiten lassen sich teilweise schneller und kostengünstiger vor Gütestellen oder Schiedsleuten lösen.
Von dem Grundsatz der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung gibt es allerdings Ausnahmen. Die außergerichtliche Streitschlichtung ist insbesondere nicht vorgeschrieben bei
Die außergerichtliche Streitschlichtung ist außerdem nicht zwingend vorgeschrieben, wenn die Parteien ihren Wohnsitz, ihren Sitz oder ihre Niederlassung nicht in demselben Landgerichtsbezirk haben. Wer führt diese obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung durch?Gütestellen sind das Schiedsamt und andere anerkannte Streitschlichtungseinrichtungen. Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) wahr. Sie werden vom Rat der Stadt gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt. Schiedspersonen sind keine gelernten Juristen, sondern Bürger der Stadt Düsseldorf, die diese Aufgaben ehrenamtlich und unter der Dienstaufsicht des Präsidenten des Amtsgerichts Düsseldorf ausüben. Im Bezirk des Amtsgerichts Düsseldorf gibt es insgesamt 20 Schiedsmänner und Schiedsfrauen. Die Zuständigkeit der Schiedspersonen richtet sich nach dem Stadtbezirk, in dem der "Gegner" des Verfahrens seinen Wohnsitz hat. Die zuständige Schiedspersonen können Sie über die Auflistung Andere anerkannte Streitschlichtungseinrichtungen sind beispielsweise Bauschlichtungsstellen bei verschiedenen Handwerkskammern, die gemeinsame Mietschlichtungsstelle, die Schlichtungsstelle des KfZ-Gewerbes oder der Industrie- und Handelskammer.
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© Der Präsident des Amtsgerichts Düsseldorf, 2012